Bedeutung des Vergaberechts
Bedeutung des deutschen Vergaberechts
Die ökonomische Wichtigkeit des Vergaberechts ist enorm. In Deutschland (sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union) haben beinahe sämtliche Beschaffungen der öffentlichen Hand
die strengen Richtlinien des Vergaberechts zu befolgen.
Nch Schätzungen des "Auftragsberatungszentrum Bayern e.V." vergibt die öffentliche Hand in Deutschland jährlich Aufträge im Wert von ca. 500 Milliarden Euro.
Daraus folgt, dass ein erheblicher Anteil des deutschen Bruttoinlandsprodukts allein auf öffentliche Aufträge entfällt, die ebenfalls den Regularien des Vergaberechts unterliegen.
Unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Europäischen Union erhöht sich dieser Wert der öffentlichen Vergaben auf schätzungsweise mehr als 2.500 Milliarden Euro pro Jahr.
Hinzu kommen bei der öffentlichen Hand ca. 30.000 Beschaffungsstellen, die mit ca. 1 Million Beschaffungsufträgen pro Jahr, in den Bereichen Lieferung, Dienstleistung und Bau befasst sind.
Dabei stellen Kommunen und Kommunalverwaltungen mit beinahe 50%, den größten Anteil an diesen verschiedenen staatlichen Beschaffungs-Organisationen. Die Länder stellen 25% der
Beschaffungsstellen, der Bund 20% und die Sozialversicherungsträger und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts 5% dar.
Dem Gewinn für die Wirtschaft stehen allerdings ergebliche Kosten bei der Befolgung transparenter Vergabeverfahren gegenüber. Die Durchführung einer solchen großen Anzahl von
Vergabeverfahren stellt für öffentliche Auftrgaggeber als Beschaffer und für private Unternehmen als Bieter einen erheblichen Aufwand dar.
Dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge führten Vergabeverfahren, die 2008 durchgeführt wurden, zu Kosten von 8,8 Milliarden Euro für die öffentlichen Auftraggeber. Gleichzeitig
wurden die privaten Unternehmen durch Angebotskosten in Höhe von 10,2 Mrd. Euro belastet. Von einer Steigerung innerhalb, der in der Zwischenzeit
verstrichenen, 16 Jahre kann ausgegangen werden.
Die Untersuchungen der Europäischen Kommission deuten darauf hin, dass sich der erhebliche personelle und finanzielle Aufwand zur Durchführung von Vergabeverfahren am Ende
auch tatsächlichlohnt.
Die Kommission hat zumindest festgestellt, dass die auf europäischer Ebene eingeführten Vergabevorschriften, die Preise für Waren und Dienstleistungen um 30% gesenkt haben.
Es ist jedoch unbekannt, auf welcher empirischen Basis die EU-Kommission zu dieser Aussage gelangt ist.
Ebenfalls offen blieb in der Rechnung der EU-Kommission die Frage der Nachtragsproblematik: Ob die angeblich erzielte Kostenreduzierung nicht auch gleichzeitig zu
erheblichen Qualitätsminderungen bei den angebotenen Leistungen geführt hat.
Als Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht sind wir auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert.
Öffentliche Aufträge
Auftraggeber und Auftragnehmer (Bieter), Sektorenauftraggeber, VOB/A - VOL/A - VOF, Bau- und Dienstleistungen, GWB, VgV
- Bedeutung des Vergaberechts
- Das "transparentes Vergabeverfahren"
- Wer gilt im Vergaberecht als öffentlicher Auftraggeber?
- Vergaberechtliche Schwellenwerte
- Normen, Gesetze und Verordnungen im deutschen Vergaberecht
- Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A
- Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen gemäß VOF
- Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen gemäß VOL/A
- Wasser-, Energie- und Verkehrsversorger in der SektVO des deutschen Vergaberechts
Vergabeverfahren
Auftragswert, Vergabeart, Vergabeakte, Vergabeeignung, Angebot/Nebenangebot und Zuschlag, Kriterien und Wertung, Präqualifikation
Rechtsschutz
Schwellenwerte, Vergabekammer, Nachprüfung und Beschwerde, Auftragnehmer (Bieter), Regelverstoß und Schadensersatz
Schadensersatz
Vertrauensschaden, Schaden und Schadenshöhe, Missbrauch, Positives Interesse, Auftraggeber und Auftragnehmer, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vergaberechtliche Normen
Vergabeverordnung, Vergabehandbuch, VOB, VOF, VHB, VgV, VOL, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Sektorenverordnung