Erfolgreich mit öffentlicher Ausschreibung

Vergaberecht für Auftraggeber

Von städtebaulichen Projekten bis hin zu Ausschreibungen im Gesundheitssektor benötigen neue und komplexe Beschaffungsvorhaben öffentlicher Auftraggeber zunehmend juristische Beratung im Beschaffungsprozess.

Dabei ist die Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen für Bewerber/Bieter/Unternehmen auf der einen Seite sowie Auftraggeber auf der anderen, beidermaßen von Bedeutung.

Seit 24 Jahren beobachten wir mit unserer hannoverschen Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht, die dynamische Entwicklung in diesem speziellen juristischen Bereich.

In dieser Zeit vertrat unser auf Vergaberecht spezialisiertes Anwaltsteam zahlreiche Bieter und Auftraggeber in Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren und erarbeitete sich die Expertise und das Know-How das es braucht, für eine optimale Beratung unserer Mandantschaft.

Unsere Leistungen für Auftraggeber bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Ausschreibungen

Auftraggeber im Ausschreibungsverfahren

Eine erfolgreiche Ausschreibung beginnt mit der Planung und insbesondere Auftraggeber stehen bei der Beschaffungsthematik vor besonders hohen vergeberechtlichen Hürden.

Dem Umstand, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge unter einer besonders strengen Formalisierung leidet und zudem auch noch einer ständigen unterworfen ist, ist es zu verdanken, bereits minimale Formfehler in der Angebotsausschreibung für den Auftraggeber unangenehme Rügen und Nachprüfungsverfahren von Bieterseite, nach sich ziehen können:
Ein kleiner Fehler in den Ausschschreibungsunterlagen oder in der Vergabedurchführung, eine falsche Befristung, Leistungsbeschreibung oder Schwellenwertberechnung gefährden den gesamten Erfolg des Vergabeverfahrens.

Unsere hannoversche Fachanwaltskanzlei ist stets auf dem neuesten Stand des Vergaberechts und unterstützt öffentliche und nicht-öffentliche Auftraggeber umfassend bei ihren komplexen Beschaffungsvorhaben.

Die Leistungen für unsere Mandantschaft bei öffentlichen Ausschreibungen umfassen:

  • Begleitung des Auftraggebers durch das gesamte Beschaffungsverfahren
  • Eignungsprüfung der Bewerber/Bieter
  • Verfahrenssichere Dokumention
  • Rechtssichere Auswahlentscheidung
  • Verfahrenswahl und Verfahrensgestaltung
  • Beschaffungsgesellschaften und Einkaufsgemeinschaften
  • juristische Expertise zu Auftragsbündelung und Losteilung
  • Ausarbeitung vertraglicher Regelungsmodelle

Unsere Leistungen

Vor Erstellung der Bewerbungsunterlagen

  • Korrekte Auswahl der Verfahrensart (Teilnahme am Wettbewerb, offenes Verfahren/nicht-offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren)
  • Ermittlung des Auftragswertes sowie Überprüfung auf Einhaltung der Ausschreibungspflichten (Obergrenze/Untergrenze, aufgeteilt in Teillose und Fachlose)
  • Durchführung von Vergabeverfahren (Ausschreibungsfragen/Beschwerden, Bieterfragen/Rügen)
  • Öffnung von Angeboten, Prüfung und Bewertung
  • Erstellung von Leistungslisten und Ausschreibungsunterlagen
  • Auftragsvergabe/ Vorabinformation von nicht berücksichtigten Bieter

Öffentliche und private Auftraggeber im Vergaberecht

Der öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren

Im Gegensatz zu privaten Auftraggebern, die für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen keine öffentlichen Mittel verwenden und daher zum Vertragsschluss auch nicht an das Vergaberecht gebunden sind, dürfen Aufträge für Lieferungen und Leistungen für öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden u.a.) ausschließlich auf dem Wege einer öffentlichen Ausschreibung vergeben werden.
Zuständig für die Durchführung der Vergabe ist eine speziell dafür eingerichtete Vergabestelle.

Die Gründe dafür sind offensichtlich:
Die öffentlich Hand muss sparen und Korruption und Vetternwirtschaft soll auf diese Weise vorgebeugt werden. Zudem soll diese Vorgehensweise es allen Unternehmen ermöglichen, einen fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erhalten.

Das geht soweit, dass jeder Auftragnehmer sich sogar EU-weit um die staatlichen Aufträge der anderen Mitgliedstaaten bewerben kann.

Im Bereich des öffentlichen Vergaberechts sind WEISE Rechtsanwälte spezialisiert auf vergaberechtliche Beratung für:

  • Bundesbehörden
  • Zweckverbände
  • Universitäten
  • Körperschaften (z.B. Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen)
  • Anstalten
  • Stiftungen des Öffentlichen Rechts
  • Trinkwasser- und Energieversorger
  • Kultureinrichtungen (z.B. Bühnen und Theater)
  • Verkehrsbetriebe (Sektorentätigkeit)
  • Kommunale Eigenbetriebe (z.B. Stadtwerke)

Die Leistungen für unsere Mandantschaft bei öffentlichen Ausschreibungen umfassen:

Vorgehensweise im öfentliche Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit bei der Ausschreibung zwischen mehreren unterschiedlichen Verfahrensarten zu wählen.

Offenes Vergabeverfahren - kommt immer dann zum Zuge, wenn die Gesamtsumme einer Beschaffungsabsicht oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.

Beschränkte Ausschreibung - (bei Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwertes auch als "Nichtoffenes Verfahren" bezeichnet) erfolgt im Rahmen eines eingeschränkten Bieterkreises.

Freihändige Vergabe - erlaubt die Loslösung von der ansonsten penibelst einzuhaltenden Vergabedisziplin und gestattet es dem (nur!) dem Auftraggeber in zusätzliche Verhandlungen mit den potentiellen Bietern zu gehen. In der Regel geht der "Freihändigen Vergabe" ein öffentlicher Teilnehmerwettbewerb, vergleichbar mit eine Vorab-Casting, voraus.

Nach dem Ablauf der Angebotsfrist wird von seiten der Vergabestelle zunächst die Eignung der bietenden Unternehmen geprüft, um im zweiten Zuge dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

Besonderheiten des öffentlichen Vergaberechts

Bei einer Auftragsvergabe oberhalb des EU-Schwellenwertes muss der öffentliche Auftraggeber sämtliche Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, von ihrem Ausschluss unterrichten.

Die so ausgeschiedenen Bieter haben daraufhin die Möglichkeit, bei der zuständigen Vergabekammer einen Antrga auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens zu stellen.

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