Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber
Unsere Leistungen für Auftraggeber bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Ausschreibungen
Auftraggeber im Ausschreibungsverfahren
Eine erfolgreiche Ausschreibung beginnt mit der Planung und insbesondere Auftraggeber stehen bei der Beschaffungsthematik vor besonders hohen vergeberechtlichen Hürden.
Dem Umstand, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge unter einer besonders strengen Formalisierung leidet und zudem auch noch einer ständigen unterworfen ist, ist es zu
verdanken, bereits minimale Formfehler in der Angebotsausschreibung für den Auftraggeber unangenehme Rügen und Nachprüfungsverfahren von Bieterseite,
nach sich ziehen können:
Ein kleiner Fehler in den Ausschschreibungsunterlagen oder in der Vergabedurchführung, eine falsche Befristung, Leistungsbeschreibung oder Schwellenwertberechnung gefährden
den gesamten Erfolg des Vergabeverfahrens.
Unsere hannoversche Fachanwaltskanzlei ist stets auf dem neuesten Stand des Vergaberechts und unterstützt öffentliche und nicht-öffentliche Auftraggeber umfassend bei
ihren komplexen Beschaffungsvorhaben.
Die Leistungen für unsere Mandantschaft bei öffentlichen Ausschreibungen umfassen:
- Begleitung des Auftraggebers durch das gesamte Beschaffungsverfahren
- Eignungsprüfung der Bewerber/Bieter
- Verfahrenssichere Dokumention
- Rechtssichere Auswahlentscheidung
- Verfahrenswahl und Verfahrensgestaltung
- Beschaffungsgesellschaften und Einkaufsgemeinschaften
- juristische Expertise zu Auftragsbündelung und Losteilung
- Ausarbeitung vertraglicher Regelungsmodelle
Unsere Leistungen
Vor Erstellung der Bewerbungsunterlagen
- Korrekte Auswahl der Verfahrensart (Teilnahme am Wettbewerb, offenes Verfahren/nicht-offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren)
- Ermittlung des Auftragswertes sowie Überprüfung auf Einhaltung der Ausschreibungspflichten (Obergrenze/Untergrenze, aufgeteilt in Teillose und Fachlose)
- Durchführung von Vergabeverfahren (Ausschreibungsfragen/Beschwerden, Bieterfragen/Rügen)
- Öffnung von Angeboten, Prüfung und Bewertung
- Erstellung von Leistungslisten und Ausschreibungsunterlagen
- Auftragsvergabe/ Vorabinformation von nicht berücksichtigten Bieter
Fragen zum Vergaberecht für Auftraggeber?
Nehmen sie Kontakt auf!
☎ 0511 - 850 33 88
✎ kanzlei@weise-anwaelte.de
Öffentliche und private Auftraggeber im Vergaberecht
Der öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren
Im Gegensatz zu privaten Auftraggebern, die für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen keine öffentlichen Mittel verwenden und daher zum Vertragsschluss auch nicht an
das Vergaberecht gebunden sind, dürfen Aufträge für Lieferungen und Leistungen für öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden u.a.) ausschließlich auf dem Wege einer
öffentlichen Ausschreibung vergeben werden.
Zuständig für die Durchführung der Vergabe ist eine speziell dafür eingerichtete Vergabestelle.
Die Gründe dafür sind offensichtlich:
Die öffentlich Hand muss sparen und Korruption und Vetternwirtschaft soll auf diese Weise vorgebeugt werden. Zudem soll diese Vorgehensweise es allen Unternehmen ermöglichen,
einen fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erhalten.
Das geht soweit, dass jeder Auftragnehmer sich sogar EU-weit um die staatlichen Aufträge der anderen Mitgliedstaaten bewerben kann.
Im Bereich des öffentlichen Vergaberechts sind WEISE Rechtsanwälte spezialisiert auf vergaberechtliche Beratung für:
- Bundesbehörden
- Zweckverbände
- Universitäten
- Körperschaften (z.B. Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen)
- Anstalten
- Stiftungen des Öffentlichen Rechts
- Trinkwasser- und Energieversorger
- Kultureinrichtungen (z.B. Bühnen und Theater)
- Verkehrsbetriebe (Sektorentätigkeit)
- Kommunale Eigenbetriebe (z.B. Stadtwerke)
Die Leistungen für unsere Mandantschaft bei öffentlichen Ausschreibungen umfassen:
Vorgehensweise im öfentliche Vergabeverfahren
Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit bei der Ausschreibung zwischen mehreren unterschiedlichen Verfahrensarten zu wählen.
Offenes Vergabeverfahren - kommt immer dann zum Zuge, wenn die Gesamtsumme einer Beschaffungsabsicht oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Beschränkte Ausschreibung - (bei Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwertes auch als "Nichtoffenes Verfahren" bezeichnet) erfolgt im Rahmen eines
eingeschränkten Bieterkreises.
Freihändige Vergabe - erlaubt die Loslösung von der ansonsten penibelst einzuhaltenden Vergabedisziplin und gestattet es dem (nur!) dem Auftraggeber in
zusätzliche Verhandlungen mit den potentiellen Bietern zu gehen. In der Regel geht der "Freihändigen Vergabe" ein öffentlicher Teilnehmerwettbewerb, vergleichbar mit eine
Vorab-Casting, voraus.
Nach dem Ablauf der Angebotsfrist wird von seiten der Vergabestelle zunächst die Eignung der bietenden Unternehmen geprüft, um im zweiten Zuge dem wirtschaftlichsten
Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Besonderheiten des öffentlichen Vergaberechts
Bei einer Auftragsvergabe oberhalb des EU-Schwellenwertes muss der öffentliche Auftraggeber sämtliche Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, von ihrem
Ausschluss unterrichten.
Die so ausgeschiedenen Bieter haben daraufhin die Möglichkeit, bei der zuständigen Vergabekammer einen Antrga auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens zu stellen.