Vergaberecht Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Schwellenwerte 2024 bei der Vergabe von Bauaufträgen sowie Liefer- und Dienstleistungen

Ab welchem Auftragswert müssen öffentliche Aufträge ausgeschrieben werden?

Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber sowie Konzessionsgeber sind laut Vergaberecht dazu verpflichtet, öffentliche Aufträge mittels eines Vergabeverfahrens EU-weit, bundesweit oder nach Bundesland auszuschreiben, unter Beachtung vorgeschriebener Ausschreibungsverfahren und Bekanntmachungsmustern.
Doch es gibt Ausnahmen.

Die Entscheidung eine Bauleistung, Lieferleistung oder Dienstleistung auszuschreiben, ist abhängig von den geschätzten Kosten (Auftragswertschätzung), die vom zukünftigen Auftraggeber bereits im Vorfeld der geplanten Ausschreibung, nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten, zu erfolgen hat.

Nur wenn diese Schätzkosten (die nicht dem tatsächlichen Angebots- bzw. Auftragswert entsprechen müssen) geltende Schwellenwerte übersteigen, besteht die Pflicht zur Ausschreibung und somit ebenfalls zur Auswahl eines geeigneten Vergabeverfahrens.

Ausgenommen sind dabei Leistungen, die nicht dem Vergaberecht unterliegen und daher im Vergaberecht auch von der Pflicht zur Kostenschätzung ausgenommen sind.

Geht es um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, so sind Schwellenwerte im Vergaberecht das wichtigste Instrument zur Einhaltung der bei der Auswahl vorgeschriebenen Regeln und Verfahrensvorschriften im Wettbewerb der Bewerber und Bieter.

Schwellenwerte 2024 bei EU-Vergaben und nationalen Vergaben

Die EU-Schwellenwerte bilden Grenzwerte für Aufträge, ab deren geschätzter Auftragskosten die Vergabestellen aller EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, Ausschreibungen nicht allein nach nationalen Vergaberichtlinien durchzuführen, sondern nach europäischen Vergaberichtlinien.

Festgelegt werden die Schwellenwerte in jedem geraden Kalenderjahr aufs Neue, aktuell wieder zum 01.01.2024.

Anwendungsbereich Schwellenwert (Netto)
Liefer- und Dienstleistungen für...
...obere und oberste Bundesbehörden 140.000,- EURO
...öffentliche Auftraggeber 215.000,- EURO
...den Bereich Verteidigung und Sicherheit 431.000,- EURO
...Sektorenauftraggeber 431.000,- EURO

Soziale und andere besondere Dienstleistungen für...
...öffentliche Auftraggeber 750.000,- EURO
...Sektorenauftraggeber 1.000.000,- EURO

Sonstige Auftraggeber
Bauaufträge 5.382.000,- EURO
Konzessionen 5.382.000,- EURO

FAQs –
Fragen im Zusammenhang mit Schwellenwerten

1Welche 2 Schwellenwerte gibt es?

Entscheidend für den Schwellenwert ist, ob die Ausschreibung eines Auftrags europaweit oder national (bundesweit bzw. nach Bundesland) erfolgt.

Daraus resultieren die beiden Bereiche Unterschwellenbereich und Oberschwellenbereich.

2Welche Bedeutung haben die Schwellenwerte für die Vergabe?

Schwellenwerte stellen das wichtigste Abgrenzungsmerkmal dar, bei der Frage nach Regeln und Vorschriften, denen der öffentliche Auftraggeber bei der Ausschreibung von Aufträgen und Konzessionen unterliegt.

3Wann ist eine Direktvergabe zulässig?

Eine Direktvergabe gemäß §14 VgV (Vergabeverordnung betreffend die Wahl der Vergabeart) ist stets dann zulässig, wenn dringende Umstände vorliegen die bewirken, dass die Einhaltung von Mindestfristen nicht gewährleitet ist.

In diesem Fall erfolgt die Auftragsvergabe an das Unternehmen direkt.

Siehe dazu auch:
Was fällt nicht unter das Vergaberecht?.

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