Vergaberecht für Bieter
Unsere Leistungen für Bewerber und Bieter bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Ausschreibungen
Bewerber und Bieter im Ausschreibungsverfahren
Maßgeblich für die Regeln und Kriterien in einem Bewerbungsverfahren, sind die Rechtsrahmen und Kriterien, welche festgelegt werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) und die Regeln sind streng:
Minimale Formfehler in der Angebotsabgabe oder eine falsche Bieterstrategie haben schon so manch einen Erfolg bei einer öffentlichen Ausschreibung verhindert.
Die Leistungen für unsere Mandantschaft bei öffentlichen Ausschreibungen umfassen:
- Richtige Interpretation maßgeblicher Ausschreibungspassagen
- Fundierte Kenntnisse um wirtschaftliche und politische Zusammenhänge
- Die daraus resultierenden Schlussfolgerungen optimal auf die Anforderungen des Auftraggebers umzusetzen
- Die Erstellung eines zielorientierten Angebotes auf rechtssicherer Basis
Seit 24 Jahren begleiten wir Bewerber und Bieter über den gesamten Verlauf innerhalb öffentlicher und nicht-öffentlicher Vergabeverfahren.
Im Vergaberecht für Unternehmen (Bieter und Bewerber) sind wir in unserem anwaltlichen Beratungssektrum spezialisiert auf die Einhaltung formeller Anforderungen bei der Bewerbung,
sowie der Wahrung von Rechten und Ansprüchen unserer Mandanten bei abschlägigem Bewerbungsbescheid.
Unsere juristische Expertise umfasst die rechtssichere Ausschöpfung von Gestaltungsmöglichkeiten im Vergabeverfahren.
Juristische Schwerpunkte liegen hierbei auf der rechtssicheren Erfüllung geforderter Eignungs- und Zuschlagskriterien mit anschliessender Ausarbeitung der optimalen
Angebotsstrategie des Teilnahmeantrages.
Fragen zum Vergaberecht für Bewerber/Bieter?
Nehmen sie Kontakt auf!
☎ 0511 - 850 33 88
✎ kanzlei@weise-anwaelte.de
Unsere Leistungen
Juristische Interpretation der Vergabeunterlagen
- Recherche des wirtschaftlich-politischen Umfelds des Auftragsgebers
- Prüfung der Vertragsdetails:
- Leistungsbeschreibung und Vertrag
- Bekanntmachung
- Eignungsanforderungen
- Zuschlagskriterien - Fristgerechte Wahrung der Bieterfragen
Angebotslegung und Angebotswertung
- Bewertungskriterien des öffentlichen Auftraggebers
- Überprüfung des Bieterinformationsschreibens auf Ausschreibungsfehler
- Strikte Einhaltung der Einhaltung der Formalien bei Angebotslegung
- Überprüfung auf mögliche Ausschlusskriterien des Angebotes
- Umsetzung der Angebotskriterien
- Vorbereitung auf Bietergespräche mit dem Auftraggeber
- Verfahrensende im Anschluss an Zuschlagserteilung oder Aufhebung
Nach dem Verfahren:
Bieterrechte im Vergabeverfahren
- Vertretung von Bietern bei Rüge und Nachprüfungsverfahren
Seit 2002 spezialisiert auf Vergaberecht für Bieter
Das A und O um in den engeren Bieterkreis bei einer Ausschreibung zu kommen, ist die konsequente Einhaltung des eng gesteckten Vergaberechtsrahmens.
Aufgrund jahrelanger Beratung bewegt sich unser Vergabe-Team sicher auf dem großen Feld der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
Unsere Kanzlei ist mit "lokalen" Landesvergabegesetzen ebenso vertraut wie mit europäischen Vergaberichtlinien.
Hinsichtlich des Auftragsvolumens der Ausschreibung prüfen wir die Einhaltung der korrekten Schwellenwerte gemäß VOB/A, VOL/A und VOF - auch bei europaweiten Vergaben.
Etwaige Wettbewerbsbeschränkungen durchleuchten wir auf deren Zulässigkeit.
Im Vergaberecht für Bieter sind WEISE Rechtsanwälte der erfahrene Partner den es braucht, um das Vertragswerk einer, öffentlichen oder privaten,
Ausschreibung unter juristischen Gesichtpunkten zu analysieren und zu den engen Vorgaben des Auftraggebers ein optimal abgestimmtes Angebot
einzureichen.
Wir sind seit mehr 24 Jahren vertraut mit den rechtlichen Eigenheiten des öffentlichen Vergaberechts und unterstützen Bieter bei der rechtssicheren
Formulierung von Bieterfragen und Rügen.
Wir unterstützen Sie in Ihren Rechten als Bieter und helfen Ihnen diese durchzusetzen.
Jede Ausarbeitung zum Zwecke der Teilnahme an einer Ausschreibung beginnt mit dem Studium der Vergabeunterlagen.
Sie enthalten für den Bieter oder Bewerber sämtliche Informationen, zur korrekten Angebotsabgabe und somit zu einer Teilnahme an einem Vergabeverfahren.
Die Vergabeunterlagen unterrichten den Teilnehmer eines Vergabeverfahrens detailliert über den eng begrenzten Rahmen der Ausschreibung.
Punkt für Punkt nehmen unsere Anwälte die Auschreibungsunterlagen unter die Lupe:
- Leistungsbeschreibung/Vertrag
- Zuschlagskriterien
- Anforderung an die Eignung des Bewerbers
- Rechtzeitiges Erkennen auf Notwendigkeit einer Vergaberüge
- Rückfragen des Bieters eindeutig formulieren und fristgerecht einreichen
Rechtssichere Angebotslegung für Bieter
Öffentliche und private Ausschreibungen folgen einem strengen Regelwerk auf deren Einhaltung aufs Genaueste achten sollte.
Unsere Rechtsanwälte stehen den Bietern eines Vergabeverfahrens zur Seite bei:
- Überwachung der Einhaltung formaler Kriterien
- Einschätzung der Ansprüche des Auftraggebers
- Fallstricke erkennen - Ausschluss aus Bieterverfahren vermeiden
- Vorbereiten auf Präsentation und Bietergespräch
- Vergabeverfahren: Umgang mit Nachunternehmen