Wir sind für Sie da
Wir vertreten öffentliche Auftraggeber, Bieter und Bietergemeinschaften im Vergaberecht. Dabei übernehmen wir die vollständige Durchführung ihrer öffentlichen-rechtlichen oder beraten Sie nur zu Einzelaspekten.
In jedem Fall begleiten wir Sie rechtssicher durch Ihre Beschaffung.
Sind Sie Bieter, unterstützen wir Sie im Bewerbungsverfahren und beraten Sie bei der Angebotserstellung und Angebotseinreichung. Wir erstellen Ihre Rüge und vertreten Sie im Nachprüfungsverfahren.
Wir beraten Sie in sämtlichen Marktbereichen und bei sämtlichen Beschaffungsgegenständen einschließlich IT-Vergaben und Rüstungsvergaben. Als Fachanwälte sowohl für Vergaberecht als auch für
Bau- und Architektenrecht liegt unsere besondere Spezialisierung im Bereich der Bauvergaben und Planungsvergaben, also der Beschaffung von Architektenleistungen und Fachplanerleistungen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Standardisierte "Beratungspakete" helfen in Einzelfällen die Kosten zu minimieren. In der Regel prüfen wir jedoch Ihre individuellen Anforderungen und entwickeln einzelfallbezogene Lösungen für
Auftraggeber
und
Bieter.
Was wir mit Ihnen ausschreiben und wie wir es ausschreiben muss in der Auftragsausführung dann auch funktionieren.
Eignungskriterien und Zuschlagskriterien bzw. Zuschlagsmatrix gestalten wir in Abstimmung mit Ihnen so, dass alles Erforderliche enthalten und alles Unnötige und das Vergabeverfahren angreifbar Machende
weggelassen wird. Rechtssicherheit der Ausschreibung und Verwendbarkeit der bezuschlagten Leistung schließen sich nicht aus.
Kontaktieren Sie WEISE Anwälte, Hannover noch heute und finden Sie heraus, wie wir Sie in Vergaberechtsfragen unterstützen können.
RA Bernd Weise

Fachanwalt für:
Bau- und Architektenrecht
Vergaberecht
Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Reputationen:
- Lehrbeauftragter der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen HAWK (bis 2012)
- Mitautor des Kommentars zum Wohnungseigentumsgesetz „Jennißen“ (Aufl. 1-3)
- Mitautor des „Praxishandbuches Moderne Wohnungseigentumsverwaltung“ (2010)
- Autor diverser Aufsätze in Fachzeitschriften und Tageszeitungen
- Referent in Fachanwaltslehrgängen, bei Verbänden und Inhouseveranstaltungen
RA Marlis Schlicht

Fachanwältin für:
Bau- und Architektenrecht
Vergaberecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Kompetenzen:
- Durchsetzung von Werklohnansprüchen
- Mängeleinreden im Rahmen von Bauvorhaben
- selbständigen Beweisverfahren
- Begleiten von Ortsterminen/Abnahmen
- Erstellen von Beschlussvorlagen für Wohnungseigentümerversammlungen
- Beschlussanfechtungsverfahren
- Hausgeldinkasso bis hin zum Zwangsversteigerungsverfahren
- Kündigungen im Mietverhältnis
- Erstellen/Prüfen von Mietverträgen
- Schriftformprüfung bei Zeitmietverträgen (gewerblich/privat)
- Räumungsverfahren
Als Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht sind wir auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert.
Öffentliche Aufträge
Auftraggeber und Auftragnehmer (Bieter), Sektorenauftraggeber, VOB/A - VOL/A - VOF, Bau- und Dienstleistungen, GWB, VgV
- Bedeutung des Vergaberechts
- Das "transparentes Vergabeverfahren"
- Wer gilt im Vergaberecht als öffentlicher Auftraggeber?
- Vergaberechtliche Schwellenwerte
- Normen, Gesetze und Verordnungen im deutschen Vergaberecht
- Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A
- Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen gemäß VOF
- Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen gemäß VOL/A
- Wasser-, Energie- und Verkehrsversorger in der SektVO des deutschen Vergaberechts
Vergabeverfahren
Auftragswert, Vergabeart, Vergabeakte, Vergabeeignung, Angebot/Nebenangebot und Zuschlag, Kriterien und Wertung, Präqualifikation
Rechtsschutz
Schwellenwerte, Vergabekammer, Nachprüfung und Beschwerde, Auftragnehmer (Bieter), Regelverstoß und Schadensersatz
Schadensersatz
Vertrauensschaden, Schaden und Schadenshöhe, Missbrauch, Positives Interesse, Auftraggeber und Auftragnehmer, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vergaberechtliche Normen
Vergabeverordnung, Vergabehandbuch, VOB, VOF, VHB, VgV, VOL, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Sektorenverordnung
Zu den juristischen Schwerpunkten unserer Vergaberechtskanzlei gehören:
- 1. Beratung bei Ausschreibungen: Unsere hannoversche Kanzlei bietet juristische Beratung in Vergaberechtsfragen, für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, die an Ausschreibungen teilnehmen möchten. Dazu gehört die Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, die rechtliche Bewertung von Anforderungen und die Unterstützung bei der Erstellung von Angeboten.
- 2. Rechtliche Vertretung: Im Falle von Rechtsstreitigkeiten, im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen, vertreten unsere Anwälte Sie in Schiedsverfahren sowie vor Gericht, wie z.B. in Fällen rechtswidriger Ausschreibungen, Diskriminierung von Bietern oder Unregelmäßigkeiten bei der Auswahl der Bieter.
- 3. Beschwerden und Nachprüfungsverfahren: Um den korrekten Ablauf des Vergabeprozesses sicherzustellen, unterstützt Sie unsere Kanzlei beim Einreichen von Beschwerden gegen Vergabeentscheidungenund sowie bei der Teilnahme an Nachprüfungsverfahren.
- 4. Vertragsmanagement: Ein weiterer juristischer Schwerpunkt unserer Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht betrifft die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen. So stellen wir sicher, dass rechtliche Aspekte rechtssicher berücksichtigt werden.
- 5. Compliance und Schulung: Wir schulen Unternehmen in Fragen des Vergaberechts, um die Einhaltung spezialler Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten. Risiken im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen werden so minimiert.
Von der Überprüfung der rechtskonformen Ausschreibung im Vergabeverfahren über die Angebotserstellung bis juristischen Vertretung vor Vergabekammern und Gerichten, reicht unser Leistungsspektrum
- Fachanwaltliche Kompetenz im Vergaberecht
- Vergabeverfahren auf nationaler, internationaler und EU-weiter Ebene
- Zulassung für Nachprüfungsverfahren der jeweiligen Vergabekammern und Vergabesenaten
- Durchführung von Konzessionierungsverfahren (Partnerschaft zwischen öffentlichem Sektor und privatem Unternehmen)
- Begleitung unserer Mandantschaft während Bieterverfahren um öffentliche Konzessionen
- Verhandeln und rechtssicheres Aufsetzen von Konzessionsverträgen
- Vertretung aller Ausschreibungsbeteiligten bei Rügen, Nachprüfungsverfahren und Wettbewerbsverfahren bei Vorwürfen von wettbewerbswidrigen Vorgehensweisen (Irreführung, Täuschung etc.)
Vergaberechtliche Beratung für öffentliche Auftraggeber
• Entwicklung effektiver Vergabestrategien und Vergabekonzeptionen
• Strukturierung des Vergabeverfahrens (z.B. Verfahrenswahl)
• Rechtssicheres Führen von Vertragsverhandlungen und Beratungen
• Gestaltung und Durchführung von "Öffentlich-Privaten-Partnerschaften" (ÖPP), einer vertraglichen Kooperation/Zweckgesellschaft zwischen
öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen
• Gestaltung und Durchführung von PPP-Vergaben (Public Private Partnership-Projekte)
• Beurteilung von Angebotsauswertungen und Dokumentationen
• Einzelfallprüfungen auf vorliegen von Ausnahmetatbeständen
• Beurteilung der Abgrenzung von Bieterfragen und Verfahrensrügen
Vergaberechtliche Beratung von Bietern und Bewerbern
• Prüfung von Vergabeunterlagen auf Form- und Vergabefehler
• Einhaltung von Compliance-Richtlinien (Einhaltung vergaberechtlicher Normen) zwecks Vermeidung aufwendiger Nachprüfungsverfahren
• Rechtssichere Erstellung von Angeboten im Vergabeverfahren
• Führen/Assistieren von Vertragsverhandlungen
• Abwehr unzulässiger Vergabebedingungen in öffentlichen Ausschreibungen (Auftragssperren)
Vertretung im Nachprüfungsverfahren
• Rechtliche Vertretung vor Vergabekammern sowie in Beschwerdeverfahen
• Zivilrechtliche Vertretung
Fallstricke souverän umschiffen, Vorgaben erfüllen
Jeder
Auftraggeber
kennt das Problem: Ausschreibungen unterliegen stets einem engen Budget- und Termindruck. WEISE Rechtsanwälte helfen Ihnen bei der Erfüllung von Vorgaben und Zielen.
Von Schwellenwertberechnungen über vergabekonforme Leistungsbeschreibungen bis zur Einhaltung von Vergabefristen: Unsere Fachanwälte sind routiniert bei der Erkennung
sämtlicher Fußangeln und Fallstricke, die ein komplexes Vergabeverfahren mit sich bringt.
Was für Auftraggeber gilt, gilt in gleichem Maße ebenso für
Auftragnehmer.
Unsere Kanzlei fühlt sich auf beiden Seiten des Tisches zuhause. Für Bieter/Bewerber bei öffentlichen Ausschreibungen können bereits geringste Fehler bei der Einhaltung der
Ausschreibungsrichtlinien oder eine falsche Bieterstrategie, zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Compliance und Reporting – national und EU-weit
Auch mit erfolgtem Zuschlag ist ein Bieter/Bewerber noch längst nicht am Ziel. Im Vergabeverfahren ist dieser Punkt lediglich ein Etappenziel auf dem Weg zu einer
erfolgreichen Auftrgasvergabe denn es gilt weitere Vorgaben zu beachten.
Als europaweit aufgestellte Kanzlei, geleiten wir Sie weiterhin durch den Dschungel nationaler und EU-weiter Compliance- und Reporting-Bestimmungen.
Niemals die richtige Taktik aus dem Blick verlieren
Entwickelt sich das Vergabeverfahren zu einem Streitfall, stellt unsere Kanzlei für Sie die richtige Taktik auf.
Stets sämtliche verfahrensrechtliche Aspekte im Blick, verteidigen wir Auftraggeber ebenso im Vergabenachprüfungsverfahren, wie Bieter bei der Wahrung ihrer Rechte,
wie z.B. bei Schadensersatzansprüchen.
Offenes Verfahren – Nicht-offenes Verfahren – Bauvergabe – IT-Vergabe
Wir machen Ihre Vergabe erfolgreich
Rechtssichere Begleitung bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand
Grösster Auftraggeber für Beschaffungen und Dienstleistungen ist in Deutschland die öffentliche Hand. So betrug für das Jahr 2019 beispielsweise das Gesamtvolumen für
Dienstleistungen 2,2 Milliarden Euro, für Beschaffungen sogar rund 3 Milliarden Euro (Quelle: statista.com).
Als öffentliche Auftraggeber fungieren hierbei nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern ebenso bestimmte private (öffentliche Nahe) Einrichtungen aus den
Bereichen Verkehr, Energie- und Trinkwasserversorgung. Sie alle unterliegen dem deutschen Vergaberecht und Preisrecht für öffentliche Aufträge.
Unsere Kompetenz für Auftraggeber im Vergaberecht:
- Marktgerechte und rechtssichere Beratung von öffentlichen und privaten Auftraggebern
- Fachübergreifende Kenntnisse von politischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen
- Vertraut mit Unterschieden in EU, Bund und Bundesländern
-
Prüfung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren:
- Konzeption
- Rechtssichere Strukturierung
- Abwicklung von Vergabeverfahren
- Rechtssichere Korrektur von erkannten Rechtsverstößen
Unsere Leistungen für Auftraggeber im Vergaberecht:
- Auswahl der richtigen Verfahrensart
- Erstellung der Verdingungsunterlagen
- Ausformulieren des Bekanntmachungstextes
- Angebotsöffnung/Angebotsauswertung
- Juristische Beratung in der Zuschlagerteilung sowie der Durchführung der Vergabe
-
Im Anschluss an das Vergabeverfahren:
- Vertretung bei vergaberechtlicher Rüge
- Vertretung bei vergaberechtlichem Nachprüfungsverfahren
Offenes Verfahren – Nicht-offenes Verfahren – Bauvergabe – IT-Vergabe
Wir machen Ihr Angebot erfolgreich
Unsere Kompetenz für Bewerber/Bieter im Vergaberecht:
- Vertretung von Bietern in Vorlage- und Nachprüfungsverfahren vor deutschen Gerichten, Vergabekammern sowie dem EuGH
- Juristischer Weitblick unter marktanalytischen Gegebenheiten bei der Angebotsgestaltung
- Entwicklung der optimalen Angebotsstrategie für jedes Projekt
- Nutzung von Gestaltungsspielräumen unter Einhaltung europäischer, nationaler und bundeslandspezifischer Landesvergabegesetze Eigenheiten und Gestaltungsspielräumen zugunsten unserer Mandanten
Unsere Leistungen für Bewerber/Bieter im Vergaberecht:
- Prüfung von Ausschreibungen/Vergabeunterlagen auf Rechtsverstöße
- Angebotsgestaltung
- Kontrolle auf korrekten Ablauf des Ausschreibungsverfahrens
- Sicherung von erteilten Zuschlägen
- Nachverfahrensrechtliche Überprüfung möglicher Regressansprüche
Erfolgversprechende Lösungen für Bewerber und Bieter im Vergabeverfahren.
Für Unternehmen ist die Teilnahme an öffentlich-rechtlichen Auftragsvergaben ein erheblicher Wirtschaftsfaktor.
Doch
Kriterien und Rechtsrahmen für Vergaben im öffentlichen Auftragswesen werden festgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Von der korrekten Formulierung formeller Anforderungen bis zur Wahrung von Rechten und Ansprüchen unserer Mandantschaft, erarbeitet unsere Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht
Strategien für Bewerber und Bieter bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Ausschreibungen.